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1.
Vertragsinhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen FITT,
Inh. Jan Fesser, Alt Bornheim 27, 60385
Frankfurt am Main, (im folgenden FITT) und dem
Vertragspartner. Es gelten jeweils die
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen
Fassung.
Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner
über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen
verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei
denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden schriftlich bei
Vertragsabschluß vereinbart.
2.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen FITT und dem
Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass
FITT schriftlich oder mündlich, fernschriftlich
oder fernmündlich, wozu auch E-Mail und Fax
zählt, den Vertragsabschluss bestätigt.
3.
Haftung
FITT haftet für andere Schäden als
Körperschäden, die beim Vertragspartner
eintreten, nur insoweit, als sie auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung von FITT oder auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von FITT zurückzuführen
sind.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich
aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir
haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Kaufgegenstand selbst entstanden sind.
Insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung
entfällt darüber hinaus
·
bei Änderung oder Instandsetzung des
Kaufgegenstandes durch den Kunden oder Dritte
ohne unsere schriftliche Einwilligung, bei
fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger
Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes
durch den Kunden,
·
bei schuldhafter Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und
Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
·
bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen
Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind,
wenn der Kunde uns zur Vornahme von
Mangelbeseitigungsarbeiten bzw.
Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise
Zeit und Gelegenheit gewährt;
·
bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw.
Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte und
·
bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör,
die von uns nichtausdrücklich freigegeben
wurden.
Für den Verlust von Daten und Programmen und
deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur
in dem vorgenannten Rahmen und auch nur
insoweit, als dieser Verlust nicht durch
angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden
vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der
Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs-
oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine
vollständige Datensicherung vorzunehmen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt
ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
geltend macht.
Die Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber
Kaufleuten gleichwohl, wenn der Schaden durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht
wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der
Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht.
Daneben ist die Ersatzpflicht auf den
vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden
begrenzt.
4.
Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen
Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den
Abschluss eines Vertrages, der zwischen FITT und
ihm unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird,
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei
Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt
bei der Lieferung von waren mit dem Tag des
Wareneingangs beim Empfänger und bei
Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt
nicht, bevor FITT ihren Informationspflichten
gem. § 312 c abs. 1 und 2 BGB (§ 2 abs. 3 und 4
FernabsG) nachgekommen ist, bei der Lieferung
von waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger waren nicht vor dem Tag des
eingangs der ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und
schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger
oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner
Erklärung ist der Verbraucher nicht mehr an
seine auf den Abschluss eines Vertrages mit FITT
gerichtete Willenserklärung gebunden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder
Eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind und bei Verträgen zur
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen
oder von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind.
Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei
einer Dienstleistung, wenn FITT mit der
Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.
Von FITT gelieferte waren sind sofort nach
Ausübung des widerrufsrechtes auf kosten und
gewahr von FITT zurückzusenden, wenn der
widerruf nicht bereits durch Rücksendung
ausgeübt worden ist. Bei Warenbestellungen bis
zu einem Betrag von 40 Euro hat jedoch der
verbrauchter die kosten der regelmäßigen
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten Ware
entspricht
5.
Leistungspflichten von FITT
FITT kann sich zur Erfüllung ihrer
Leistungspflichten Dritter bedienen. Mit der
Übergabe der Ware an den Vertragspartner hat
FITT ihre Leistungspflicht erfüllt und damit
geht die Gefahr auf den Käufer über.
FITT behält sich im Falle eines reinen
Warenlieferungsvertrages vor, im Falle der
Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem
Käufer einen qualitativ und preislich
gleichwertigen Artikel zuzusenden
(Ersatzartikel). Ist die Lieferung eines
preislich und qualitativ gleichwertigen Artikels
nicht möglich, so ist FITT berechtigt, sich vom
Vertrag zu lösen und die Lieferung zu
verweigern. FITT verpflichtet sich, in diesem
Fall den Käufer über die Nichtlieferbarkeit
unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine
etwaige vom Vertragspartner bereits erbrachte
Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
Ebenso behält sich FITT bei Werk- und
Werklieferungsverträgen den Rücktritt vom
Vertrag vor und kann die weitere Leistung
verweigern, wenn der Vertragspartner sich in
Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen
Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise
vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem
Fall ist FITT berechtigt, den daraus
entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen.
6.
Preise und Zahlungen
Maßgebend sind die von FITT genannten Preise.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis
enthalten. Sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die
Preise ab Lager bzw. Geschäftslokal. In den
Preisen für Hardware und Standardsoftware sind
die Kosten für eine handels- bzw.
herstellerübliche Verpackung enthalten, zu den
Preisen für die Lieferung von Ersatzteilen,
Zubehör und Verbrauchsmaterialien treten diese
Kosten hinzu.
Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine
Aufstellung von Geräten (Hardware) und
Installation von Programmen (Software) durch uns
sowie die Anleitung und Schulung von
Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung
gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
Zahlungen des Kunden haben - sofern sie nicht
bei Übergabe sofort in vollem Umfange zu leisten
sind - innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns
benanntes Konto zu erfolgen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
wir über den Betrag endgültig verfügen können.
Sofern Wechsel oder Schecks angenommen werden,
geschieht dies nur Erfüllungshalber und nicht an
Erfüllung statt. Durch die Entgegennahme von
Wechseln oder Schecks übernehmen wir in Bezug
auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage
keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem
Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende
Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des
Kunden.
Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt
eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim
Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir
bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben.
Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen und die Erfüllung unserer
Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser
Verlangen binnen einer von uns gesetzten
angemessenen Frist nicht erfüllt, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder
Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung
einer Nachfrist.
Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sofern wir
einen höheren Schaden nachweisen, können wir
dessen Ersatz verlangen. Sofern der Kunde einen
niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen
zu ersetzen.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als ein Gegenanspruch auf dem selben
Vertragsverhältnis beruht.
7.
Gewährleistung
Innerhalb des gesetzlichen
Gewährleistungszeitraumes hat der
Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der
Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach
seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf
Gewährleistung sind davon abhängig, dass der
Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von
einem Monat und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb des gesetzlichen
Gewährleistungszeitraums anzeigt.
Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon
unberührt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, FITT die
Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes
bzw. der fehlerhaften Leistung und die
Beseitigung des Mangels zu gestatten.
8.
Eigentumsvorbehalt
FITT behält sich das Eigentum an den von ihr
gelieferten waren bis zur Bezahlung des
vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist FITT
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein
weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange FITT an der gelieferten Ware ein
Eigentumsvorbehalt zusteht, darf diese weder an
dritte verpfändet noch sicherungsübereignet
werden. Sollten die rechte von FITT durch dritte
beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat
der Vertragspartner unverzüglich FITT davon zu
benachrichtigen und alle Informationen, die
geeignet sind, die rechte von FITT zu wahren,
zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner
hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die
rechte von FITT hinzuweisen.
9.
Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet
gegenüber FITT dafür, dass er die von FITT
geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende
Software zu recht und in Einklang mit den
einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen
gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu
deren Nutzung befugt ist und dass er ferner
berechtigt ist, diese Daten FITT im Rahmen des
Auftrages zugänglich zu machen.
FITT verpflichtet sich zur Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend,
dass sie keinerlei Daten des jeweiligen
Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder
an dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu
nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
10.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner
Vollkaufmann, eine juristische Person des
Öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen Frankfurt
am Main. FITT ist auch berechtigt, wahlweise am
Sitz oder einer Niederlassung des
Vertragspartners zu klagen.
11.
"Salvatorische Klausel"
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder
nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der
Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke
enthalten sollte."
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